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Fahrradbelechtungen im Vergleich und Test

Seit August 2013 dürfen Akku- oder Batteriescheinwerfer und -Rücklichter nicht nur zusätzlich, sondern auch als einzige Lichtquelle montiert werden und nicht mehr nur Dynamoscheinwerfer oder Dynamorücklichter. Doch achten Sie darauf, dass diese ein Prüfzeichen (Wellenlinie, ein K und eine Nummer) haben. Anderenfalls drohen Bußgelder.

Lt. Straßenverkehrszulassungsverordnung müssen Scheinwerfer wenigstens 10 Lux hell sein. Das ist für nie ein Problem. Eher schon die Ausrichtung der Lichter, da die Zulassungsordnung hier hohe Anforderungen an die Lichtkegel der Scheinwerfer stellt. Diese dürfen weder zu breit, noch zu schmal sein oder mit Lücken im Lichtfeld aufweisen. Hier kann schon mal der Gegenverkehr geblendet werden. Welche Modelle hier gut oder manchmal auch weniger gut abschneiden, erfahren Sie wie immer in den von uns gesammelten Testberichten.

Die neuen akku- oder batteriebetriebenen Scheinwerfer oder Rücklichter sind praktisch, da die aufwendige bzw. hin und wieder auch störanfällige Verkabelung wegfällt. Zudem leuchten sie auch dann, wenn das Fahrrad stillsteht gleichmäßig hell und können auch als Taschenlampenersatz fungieren. Trotzdem haben sie natürlich nur einen begrenzten Energievorrat und müssen dann entweder neu aufgeladen oder die Batterien gegen neue ersetzt werden. In der Regel gibt es hierfür ein Kontrolllämpchen, dass an die nötige Wartung erinnert. Je nach Ladezustand kann die Fahrsicherheit jedoch eingeschränkt sein. Wie lange so ein Akku oder eine Batterie leuchtet, hängt sehr stark von der gewünschten Helligkeit des Lichts ab. Bei vielen Akku-Beleuchtungen kann man daher die Helle des Lichts einstellen. Das kann einen Unterschied von einigen Stunden Laufzeit bis hin zu fast einem ganzen Tag oder in Ausnahmefällen sogar bis zu 47 Stunden ausmachen. Die Änderung der gesetzlichen Vorschriften hat gerade für Pedelecs - also für batteriebetriebene Elektrofahrräder - einen Vorteil. Die bislang zusätzlich notwendigen Dynamolichter können wegfallen und der Lichtstrom für die Fahrradbeleuchtung kann ganz legal einfach aus dem ohnehin vorhandenen Akku entnommen werden.

Wer ausgedehnte Stadt- oder Tourenfahrten unternimmt wird unter Umständen trotzdem nicht auf den Dynamo verzichten wollen, da diese wartungsfrei, zuverlässing und immer betriebsbereit sind und bleiben. Eine Standlichtfunkton sorgt oft für Sicherheit, wenn man an der nächsten roten Ampel stoppen muss. Wobei manche Dynamo-Beleuchtungen tagsüber (mit ausgeschaltetem Licht) mittels USB-Ausgang sogar in der Lage sind, ein Handy oder ein Navigationsgerät mit Strom zu versorgen.

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